Fördermaßnahmen
Wir informieren Sie über mögliche Förderungen – mehr Erfahren Sie auf www.bafa.de Förderung von Solarthermieanlagen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Solarthermieanlagen auf Bestandsgebäuden (im Bereich der Innovationsförderung auch auf Neubauten) für verschiedene Anwendungsbereiche:
• Raumheizung
• kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung
• Warmwasserbereitung (nur bei Innovationsförderung)
• Bereitstellung industrieller oder gewerblicher Prozesswärme
• solare Kälteerzeugung und
• Solarthermieanlagen, die die Wärme überwiegend einem Wärmenetz zuführen
Kesseltauschbonus
Wenn Sie zusätzlich zu Ihrer förderfähigen Solarthermieanlage, Ihren Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen neuen Brennwertkessel mit Brennstoff Öl oder Gas ersetzen, erhalten Sie den sogenannten Kessetauschbonus in Höhe von 500 Euro. Die Solarthermieanlage und den Brennwertkessel müssen Sie innerhalb eines maximalen Zeitrahmens von 6 Monaten in Betrieb nehmen. Innerhalb dieser Frist müssen Sie außerdem den Antrag auf Förderung beim BAFA einreichen. Den Bonus für den Kesseltausch müssen Sie zusammen mit der Förderung der Solarthermieanlage beantragen. Für diese Bonusförderung ist zusätzlich Voraussetzung, dass Sie einen hydraulischen Abgleich Ihrer Heizungsanlage durchführen lassen. Dies ist von Ihrem Fachunternehmer zu bestätigen.
Förderung von Biomasseanlagen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert folgende Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse in Bestandsgebäuden:
• Kessel zur Verfeuerung von Holzpellets und Holzhackschnitzeln
• Holz Pelletöfen mit Wassertasche
• Kombinationskessel zur Verfeuerung von Holzpellets bzw. Holzhackschnitzeln und
Scheitholz
• besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel.
Beachten Sie bitte, dass Pelletöfen (Warmluftgeräte) nicht förderfähig sind.